Der Weltkrieg am 6. Februar 1917

DEUTSCHER HEERESBERICHT - ÖSTERREICHISCHER HEERESBERICHT

 

 Der deutsche Heeresbericht:

Erfolgreiche Erkundungsvorstöße an der Westfront

Großes Hauptquartier, 6. Februar. 
Westlicher Kriegsschauplatz: 
Infolge dunstigen Frostwetters blieb die Tätigkeit der Artillerie und Flieger gering; nur zwischen Ancre und Somme war vorübergehend der Feuerkampf stark. 
Von Erkundungsvorstoßen im Sommegebiet. auf dem Ostufer der Maas und an der Lothringer Grenze wurden über 30 Engländer und Franzosen und einige Maschinengewehre zurückgebracht. 
Östlicher Kriegsschauplatz: 
Von der Rigaer Küste bis zum Mündungsgebiet der Donau keine besonderen Ereignisse.
Mazedonische Front: 
Zeitweilig lebhaftes Feuer im Cerna-Bogen und in der Strumaniederung.

Der Erste Generalquartiermeister
    Ludendorff.
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Gescheiterter französischer Vorstoß bei Mülhausen

Berlin, 6. Februar, abends. (Amtlich.)
Nordwestlich von Mülhausen blieben bei einem gescheiterten französischen Vorstoß Gefangene in unserer Hand.
Im Osten war eine Unternehmung an der Beresina für uns erfolgreich.
An der mazedonischen Front zeitweise lebhaftes Feuer im Cerna-Bogen.
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Das Wesen der deutschen Sperrgebietserklärung

Berlin, 6. Februar.
In der neutralen Presse wird vielfach die Auffassung vertreten, die deutsche Sperrgebietserklärung vom 1. Februar 1917 sei eine Blockadeerklärung, der gegenüber man zunächst abwarten müsse, ob die Blockade effektiv sei, um danach sein weiteres Handeln einzurichten. Diese Auffassung verkennt das Wesen der deutschen Sperrgebietserklärung vollständig, und es muß deshalb mit aller Deutlichkeit vor ihr gewarnt werden. Sperrgebietserklärung und Blockade haben nur eins gemeinsam, nämlich das Ziel, den Feind vom Seeverkehr abzusperren. Genau so, wie England dieses Ziel gegenüber Deutschland nicht im Wege einer Blockade, sondern durch Schaffung von Gefahrzonen für die Schiffahrt zu erreichen suchte, genau ebenso will Deutschland jetzt durch seine Sperrgebietserklärung dieselbe Waffe gegen England anwenden, um England vom Seeverkehr seinerseits abzusperren. England hat bereits am 3. November 1914 die Nordsee "zum Kriegsgebiet" erklärt. Mit dieser Erklärung hat es angedroht, daß die gesamte Nordsee für jeglichen friedlichen Handelsverkehr gesperrt sei, daß dort die friedliche Schiffahrt den ernstesten Gefahren durch Minen und Kriegsschiffe ausgesetzt sei, und daß Handelsschiffe, die trotzdem dieses Gebiet zu durchfahren suchten, dies auf eigene Gefahr tun würden. England sah aber schon bald ein, daß es trotz dieses von ihm damals willkürlich und entgegen allem Völkerrecht erklärten Kriegsgebiets sein Ziel, Deutschlands Frauen und Kinder dem Hungertode zu überliefern, nicht erreichen würde. Deshalb erließ es am 11. März 1915 jene berüchtigte Order in Council bei deren Ausführung es schließlich so weit ging, die Neutralen auf Rationen zu setzen, sie zu blockieren. Als auch diese Maßnahme trotz zweijähriger brutalster Durchführung das Verhungern Deutschlands immer noch nicht zur Folge hatte, erklärte England am 20. Januar 1917 nochmals einen Teil der Nordsee zum Kriegsgebiet. Zweimal also hat England einen Teil der hohen See gesperrt. Zweimal hat es erklärt, daß derjenige, der sich in dieses gesperrte Gebiet begebe, Gefahr laufe, und zwar nicht nur Gefahr laufe für sein Schiff, sondern auch für das Leben aller an Bord befindlichen Menschen. Ohne Rücksicht auf die Rechte der Neutralen und die Rechte des friedlichen Handelsverkehrs hat England somit den Begriff eines Kriegsgebiets geschaffen, dessen Wesen ist: Ankündigung einer genau begrenzten Gefahrzone unter Androhung ungenannter Gefahren für Schiff und Leben seiner Besatzung, ungehemmte Kriegführung gegen jeden Schiffsverkehr innerhalb dieses Gebietes.
Deutschland ist nunmehr diesem englischen Beispiel gefolgt. Seine Sperrgebietserklärung unterscheidet sich nur darin von den englischen Kriegsgebietserklärungen, daß es neutrale Küsten nicht mit einbegriffen hat. Genau wie die englischen Kriegsgebietserklärungen keine Blockadeerklärungen sind oder sein wollen, genau ebensowenig hat die deutsche Erklärung mit einer Blockadeerklärung gemein. Das deutsche Sperrgebiet ist ein Gebiet, das nicht passiert werden kann, ohne daß Schiff und Besatzung sich der Gefahr der Vernichtung aussetzen. In diesem Gebiet wird uneingeschränkt gegen den gesamten Seeverkehr nach und von den feindlichen Ländern Krieg geführt, und es gilt für dieses Gebiet das Wort: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
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Reiche Beute eines deutschen U-Boots

Berlin, 6. Februar.
Eines unserer rückkehrenden Unterseeboote hat außer zwei bereits durch die Presse als versenkt bekannt gewordenen englischen Dampfern von zusammen 7500 Tonnen noch weiterhin versenkt: den italienischen Dampfer "Bisagno" (2252 Tonnen), den portugiesischen Segler "Minho" (500 Tonnen, einen armierten Frachtdampfer von 3500 Tonnen im Atlantischen Ozean, ferner im Nachtangriff in den englischen Gewässern zwei unbekannte Frachtdampfer von etwa 2000 bzw. 4000 Tonnen. Außerdem wurde 1 Geschütz erbeutet und 3 Gefangene gemacht.
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Der österreichisch-ungarische Heeresbericht:

Vorstoß in die russische Stellung bei Kirlibaba

Wien, 6. Februar. 
Amtlich wird verlautbart:
Östlicher Kriegsschauplatz: 
Nordöstlich von Kirlibaba stießen Abteilungen des Feldjägerbataillons Nr. 26 in die feindliche Hauptstellung vor, machten 20 Russen nieder und verschütteten die feindlichen Gräben. Bei Comanesci wurde ein feindlicher Jagdflieger durch Luftkampf zur Notlandung gezwungen.
Italienischer und südöstlicher Kriegsschauplatz:
Lage unverändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes
 v. Hoefer, Feldmarschalleutnant.
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Die Haltung der nordischen Reiche zur Note Wilsons

Kopenhagen, 6. Februar.
Die Note Wilsons an die neutralen Staaten ist nach der Meldung der Abendblätter heute gleichzeitig in Kopenhagen, Stockholm und Kristiania überreicht worden. Wilson fordert darin die neutralen Staaten auf, dem Beispiel Amerikas zu folgen und die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland abzubrechen. Nach sicherem Vernehmen wird die Antwort der dänischen Regierung auf die Note Wilsons darauf hinweisen, daß die Stellung der Vereinigten Staaten tatsächlich wie formell von der Stellung Dänemarks vollständig verschieden und es deshalb unmöglich sei, einen Vergleich anzustellen, und daß die skandinavischen Länder in Stockholm verhandelten, um gemeinsame skandinavische Vorstellungen auf völkerrechtlicher Grundlage anläßlich der deutschen Seesperrebestimmungen in Berlin zu erheben.
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Der 1. Weltkrieg im Februar 1917

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Textquellen:
1) Amtliche Kriegs-Depeschen nach Berichten des Wolff´schen Telegr.-Bureaus  
Band 6
Nationaler Verlag, Berlin (1918)

 

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