Eine
besondere Verwaltung für Flamland
Berlin,
3. März.
Der Reichskanzler empfing heute um 1 Uhr eine Abordnung des Rates
für Flandern, der am 4. Februar 1917 in einer Versammlung aller aktiven
flämischen Gruppen gewählt worden war. Die Abordnung überbrachte
die Beschlüsse und Wünsche des Rates für Flandern, die
dieser allen kriegführenden und neutralen Staaten durch seinen Aufruf
vom 4. Februar 1917 zur Kenntnis gebracht hatte.
Der Reichskanzler teilte in seiner Erwiderung unter anderem mit: In Ausführung
dieser Befehle Seiner Majestät habe ich Ihnen folgendes zu eröffnen:
"Der Herr Generalgouverneur hat seit langem in Übereinstimmung
mit mir und in Übereinstimmung mit den Worten, die ich im April vorigen
Jahres im Reichstage sprach, vorbereitende Maßnahmen erwogen und
eingeleitet, die darauf hinzielen, dem flämischen Volke die ihm bisher
versagte Möglichkeit einer freien kulturellen und wirtschaftlichen
Entwicklung zu geben und damit den Grundstein zu legen für diejenige
Selbständigkeit, die es zu erringen hofft, aber aus eigener Kraft
kaum wird erreichen können. Ich weiß mich daher mit dem Herrn
Generalgouverneur einig, wenn ich Ihnen die Versicherung gebe, daß
diese Politik, die, wie Sie selbst anführten, mit den Grundsätzen
des internationalen Rechts im Einklang steht, mit allem Nachdruck fortgesetzt
wird und noch während der Okkupation mit dem Ziele der völligen
Verwaltungstrennung durchgeführt werden muß, wie sie in beiden
Teilen Belgiens schon seit langem gefordert wird. Die Sprachengrenze muß
sobald wie möglich zur Grenzscheide zweier unter dem Befehl des Herrn
Generalgouverneurs geeinter, aber sonst getrennter Verwaltungsgebiete
werden. Der gemeinsamen Arbeit der deutschen Behörden mit den Vertretern
des flämischen Volkes wird es gelingen, dieses Ziel zu erreichen.
Das Deutsche Reich wird bei den Friedensverhandlungen und über den
Frieden hinaus alles tun, was dazu dienen kann, die freie Entwicklung
des flämischen Stammes zu fördern und sicherzustellen."
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