Der Weltkrieg am 11. Januar 1915

DEUTSCHER HEERESBERICHT - ÖSTERREICHISCHER HEERESBERICHT

 

 Der deutsche Heeresbericht:

 Französischer Angriff bei Soissons

Großes Hauptquartier, 11. Januar.
Westlicher Kriegsschauplatz. 
In Gegend Nieuport - Ypern und südlich fanden nur Artilleriekämpfe statt. Ein französischer Angriff bei La Boisselle nordöstlich Albert scheiterte gänzlich.
Nördlich Soissons griffen die Franzosen, die sich nur in einem kleinen Stück unserer vordersten Gräben festgesetzt hatten, erneut an, erzielten bisher keine Erfolge. Die Kämpfe dauern noch an.
In der Nähe von Soupir fand in den letzten Tagen kein Kampf statt.
Östlich Perthes nahmen unsere Truppen das ihnen entrissene Grabenstück zurück. Der Feind hatte schwere Verluste.
In den Argonnen schritten unsere Angriffe weiter fort. 
Im Oberelsaß herrscht im allgemeinen Ruhe.
Östlicher Kriegsschauplatz.
Lage in Ostpreußen und Nordpolen unverändert. Bei der ungünstigen Witterung kommen auch unsere Angriffe in Polen westlich der Weichsel nur langsam vorwärts.

Oberste Heeresleitung. 1)

 

 Eine Antwort auf die französischen Verleumdungen

Berlin, 11. Januar. (W. B.) 
Ministerpräsident Viviani hat am 9. Januar im Ministerrat den Bericht einer Untersuchungskommission über Verletzungen der Menschenrechte durch die Deutschen angekündigt, der in mehreren hunderttausend Exemplaren gedruckt, übersetzt und den Neutralen zur Verfügung gestellt werden soll. Dieser Bericht bildet, soweit er bis jetzt aus französischen Veröffentlichungen bekannt ist, eine einzige Kette niedrigster, haltloser Verleumdungen, durch welche nur Haß erzeugt und das Volk gegen die deutsche Invasion aufgepeitscht werden soll.
Soweit den Deutschen allgemein und ohne nähere Angaben von Zeit und Ort, von Täter und Beweismaterial Mord, Brandstiftung, Plünderung und Vergewaltigung von Frauen vorgeworfen wird, soll offensichtlich nur der Eindruck erweckt werden, als ob die Deutschen auf ihrem Siegeszuge planmäßig derartige Greuel zu verüben pflegten. Demgegenüber steht fest, daß die deutsche Heeresleitung mit allen Mitteln und mit durchgreifendem Erfolg die Erhaltung der Manneszucht und die strenge Beobachtung der Regeln des Kriegsrechts auf sämtlichen Kriegsschauplätzen durchzusetzen gewußt hat. Mithin trifft die französische Regierung und nicht minder die von ihr geleitete und beeinflußte Presse, die sich nicht scheut, die deutschen Heerführer als Mitwisser und Anstifter von Schandtaten hinzustellen, der Vorwurf der Lüge.
Soweit man sich französischerseits bisher bequemt hat, Einzelfälle anzuführen, ist selbstverständlich von der deutschen Regierung sofort eine eingehende, strenge Untersuchung veranlaßt worden, deren Ergebnis im vollen Vertrauen auf den deutschen Charakter mit Ruhe entgegengesehen werden kann, das seinerzeit veröffentlicht werden wird. Zu einem dieser Fälle kann aber schon heute eine Widerlegung gegeben werden, dem Falle von Lunéville, in dem der deutschen Heeresleitung die grundlose Einäscherung von 70 Gebäuden zur Last gelegt wird. Hätte es die französische Regierung für gut befunden, eingehende und objektive Ermittlungen über den Grund des in Lunéville abgehaltenen Strafgerichts anzustellen, so würde sie sich den Vorwurf leichtfertiger Unwahrheit erspart haben, der ihr bei ihrem jetzigen Verhalten gemacht werden muß. Sie würde alsdann festgestellt haben, daß die einheimische Bevölkerung sich nicht gescheut hat, am 25. August 1914 nach der Besetzung der Stadt durch die Deutschen das "Hopital Militaire", in welchem zahlreiche wehrlose Verwundete lagen, plötzlich und heimtückisch durch Feuer aus Fenstern und Dachluken der in der Nachbarschaft gelegenen Häuser zu überfallen. Dieses Feuer dauerte 1½ Stunden ununterbrochen an und wurde lediglich von Zivilpersonen unterhalten, da uniformierte Franzosen zu jener Zeit nicht in Lunéville anwesend waren. Auch am folgenden Tage wurden bayrische Truppen in gleicher Weise aus den Häusern von Zivilpersonen beschossen. Dieser Hergang ist durch die eidliche Vernehmung zahlreicher Zeugen einwandfrei und objektiv festgelegt. Im übrigen sei der französischen Regierung hiermit vorgehalten, wie sich französische Truppen im eigenen Lande benommen haben. Sie sind es, die geplündert und geraubt haben, nicht aber die Deutschen, denen von der französischen Regierung grundlos dieser Vorwurf gemacht wird. Ihre eigenen Landsleute haben glaubhaft bekundet, daß französische Soldaten und Zivilisten im eigenen Lande schonungslos Schlösser und Häuser - in Fontaines bei Belfort, Rambervilliers, Attigny, Villers-devant-Merrieres, Vivaisse bei Crepy, Thugny und Moy - ausgeplündert haben. Nur diese, also nicht aber die Deutschen, trifft der Vorwurf für solche Verbrechen. Im Gegenteil haben in zahlreichen Fällen einwandfreie französische Zeugen das Wohlbehalten, die Sittsamkeit und die strenge Manneszucht der Deutschen gerühmt.
Auch der den Deutschen grundlos entgegengeschleuderte Vorwurf des Mordes fällt auf den Verleumder mit erdrückendem Gewicht zurück. An dieser Stelle sei nur erwähnt, daß die Franzosen auf allen Schlachtfeldern deutsche Verwundete in überaus zahlreichen Fällen bestialisch verstümmelt und hingeschlachtet haben. Vielfach ist nachgewiesen worden, daß Fälle vorgekommen sind, in welchen die französischen Soldaten hilflose deutsche Verwundete durch massenhafte Bajonettstiche in Leib, Kopf und Augen, durch Kolbenschläge, Durchschneiden der Gurgel und andere Schandtaten grausam ums Leben gebracht haben. Einsperren von Verwundeten, Anbinden an Bäume und Pfähle, Erschießen Kampfunfähiger aus nächster Nähe, Ermordung hilfreicher Sanitätsmannschaften aus dem Hinterhalt, Abschneiden der Geschlechtsteile, Aufschlitzen des Bauches. Ausstechen von Augen, Abschneiden der Ohren, Festspießen Verwundeter auf den Erdboden, zahlreiche Beraubungen von Verwundeten und Toten, alle diese Schandtaten sind nachgewiesen worden, wo französische Truppen gekämpft haben, und bilden ein beredtes Zeugnis dafür, auf welcher Seite die Schänder von Kultur und Sitte zu suchen sind. Die sämtlichen vorstehend erwähnten schmachvollen Handlungen der französischen Truppen sind durch eidliche Zeugnisse einwandfreier Persönlichkeiten bestätigt und werden seinerzeit der Öffentlichkeit zur Kritik überantwortet werden.
Aber auch außerhalb des Schlachtengetümmels haben französische Organe der Regierung in den verschwiegenen Gefängnisräumen sich des Meuchelmords schuldig gemacht. Im Gefängnis von Montbeliard wurden im August 1914 deutsche Kriegsgefangene von französischen Gendarmen grausam verstümmelt und dann grundlos totgeschlagen. In einem anderen Falle überfielen räuberische Horden französischer Soldateska die Postagentur in Nieder-Sulzbach, nahmen die Mitglieder der Posthalterfamilie gefangen, schleppten sie fort, behandelten sie grausam und unwürdig und warfen den gebrechlichen 68jährigen Posthalter die Treppe hinunter auf die Straße. Auch er wurde im Gefängnis zu Belfort von seinem Wächter roh mißhandelt, mit Füßen getreten und derart geschwächt und geprügelt, daß er in der Nacht zum 17. August eines elenden Todes verstarb. Auch diese Fälle sind durch eidliche Bekundungen glaubhafter Zeugen erwiesen.
Zählt man hierzu die schmachvolle, jeder Gesittung hohnsprechende und alle völkerrechtliche Vorschriften mißachtende Behandlung, die das deutsche Sanitätspersonal, daß das Unglück hatte, in französische Hände zu fallen, in Le Bourget, Fougeres, St. Menehould, Vitry le Francois, St. Brieux, Peronne, Soleux, Vincennes, Lyon, Amiens, Bordeaux, Clermont-Ferrand und an anderen Orten über sich ergehen lassen mußte, berücksichtigt man ferner die grausame und erniedrigende Behandlung der Kriegsgefangenen in Perigueux Granville, Puy de Dome, Montgazon, Fougeres, Vastres, Mont Louis und in anderen Gefangenenlagern, bedenkt man ferner die Verwendung der gefährlichsten und schlimmsten Dum-Dum-Geschosse auf fast allen Teilen der französischen Schlachtlinie, gewollt und gebilligt durch die französische Heeresleitung, so muß der französischen Regierung jede Berechtigung zu allgemeinen Beschuldigungen und Verdächtigungen der deutschen Kriegführung abgesprochen werden.
2)

 

Der österreichisch-ungarische Heeresbericht:

 Russische Angriffe an der Nida abgewiesen

Wien, 11. Januar. 
Amtlich wird verlautbart. 
Die Situation ist unverändert. In Russisch-Polen an der unteren Nida gestern hartnäckige Kämpfe. Hier gingen die Russen zum Angriff über und versuchten an mehreren Stellen mit bedeutenderen Kräften die Flußniederung zu passieren. Sie wurden jedoch unter starken Verlusten überall abgewiesen. Während dieser Infanteriekämpfe an den Nachbarabschnitten heftiger Geschützkampf, der mehrere Stunden hindurch anhielt.
An den übrigen Fronten hat sich nichts Wesentliches ereignet. Einer unserer tätigen Aufklärungspatrouillen gelang es gestern nacht, die feindliche Stellung zu durchbrechen, in den dahintergelegenen Ort einzudringen und bis zur Wohnung des feindlichen Regimentskommandanten vorzustoßen. Von dieser kühnen Unternehmung kehrte die Patrouille mit einem Offizier und sechs Mann Gefangenen zurück.
Da neuerdings festgestellt wurde, daß sich Angehörige der russischen Armee österreichisch - ungarischer Uniformen bedienen, um Patrouillen und kleinere Abteilungen zu überfallen, wird nochmals betont, daß Offiziere und Mannschaften des Feindes wegen dieser Art, die Gesetze und Gebräuche im Landkrieg verletzt, nicht als Kriegführende behandelt werden.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes
v. Hoefer, Feldmarschalleutnant.
1)

 

 Der Untergang des "Courbet"

Wien, 11. Januar. (Priv.-Tel.) 
Über einen Kampf des österreichisch-ungarischen Unterseebootes "U 12" mit der französischen Flotte, erfährt die "Neue Freie Presse": Das französische Flaggschiff "Courbet" wurde vom Unterseeboot "U 12" sehr gut getroffen. Es sollte vom Dreadnought "Jean Bart" ins Schlepptau genommen werden, wurde aber von diesem gerammt, so daß "Courbet" sank. "Jean Bart" wird für den anlancierten "Courbet" ausgegeben und von den Franzosen wird behauptet, daß er nur leicht beschädigt sei, da der Torpedo nicht explodiert sei. "Jean Bart" wurde nach Malta ins Dock gebracht. Der Linienschiffsleutnant Lerch blieb mit seinem Boot 21 Stunden unter Wasser. Die Franzosen kamen in Doppel-Kiellinie daher und "U 12" mußte, um das Flaggschiff anzulancieren, unter der ersten Kiellinie durchtauchen.
2)

 

Der 1. Weltkrieg im Januar 1915

ZURÜCK   HAUPTSEITE   WEITER

 

Textquellen:
1) Amtliche Kriegs-Depeschen nach Berichten des Wolff´schen Telegr.-Bureaus  
Band 1
Nationaler Verlag, Berlin (1915)

2) "Frankfurter Zeitung" (1915)

 

© 2005 stahlgewitter.com