Die Auflösung der russischen Konstituante
Berlin, 21. Januar.
Das amtliche Dekret, mit dem die Verfassunggebende Versammlung in Petersburg aufgelöst worden ist, besagt u. a.: Die arbeitenden Klassen mußten sich durch Erfahrung davon überzeugen, daß der alte bourgeoistische Parlamentarismus sich überlebt hat, daß er gar nicht vereinbar ist mit der Ausgabe der Verwirklichung des Sozialismus, daß nicht die allgemeinnationalen, sondern nur die Klasseneinrichtungen (wie die Sowjets) fähig sind, den Widerstand der besitzenden Klassen zu besiegen und den Grund zur sozialistischen Gesellschaft zu legen. Die Partei der Mehrheit der Verfassunggebenden Versammlung, die rechten Sozialrevolutionäre und Minimalisten führen einen offenen Kampf gegen die Sowjetmacht, indem sie in ihren Organen zu deren Stürzung aufrufen und, objektiv betrachtet, hierdurch den Widerstand der Ausbeuter gegen den Übergang des Landes und der Fabriken in die Hände der Arbeitenden unterstützen. Es ist klar, daß der übriggebliebene Teil der Verfassunggebenden Versammlung auf Grund dessen nur eine Rolle des Verdeckens des Kampfes der bourgeoistischen Gegenrevolution zur Stürzung der Macht der Sowjets spielen kann. Deshalb verfügt das Zentralausführungskomitee, die Verfassunggebende
Versammlung aufzulösen.
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